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Mitglied im Pflegenetz
Autor: K.Biesgen
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Umgang mit Betäubungsmitteln

Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BTM).
BTM sind Substanzen mit hohem Suchtpotential.
BTMs müssen gesondert

  • in einem Betäubungsmittelschrank aufbewahrt werden,
  • unter Verschluss,
  • muss gegen unbefugte Entnahme gesichert sein.

Es besteht eine Dokumentationpflicht!
BTM erst vor Einnahme ausgeben/ ausblisten.
BTM dürfen NICHT in vorgriff bestellet werden!!

Dokumentationsbuch muß enthalten:   Das Buch muß 3 Jahre aufbewahrt werden!!

  • Eingang
  • Patientenname
  • verschreibender Arzt
  • Zeit der Abgabe (Entnahme)
  • Rückkontrolle (Bestand zählen)
  • Datum
  • Unterschrift

BTM- Rezept:  

Aufbewahrung (bei Arzt & Apotheke) 3 Jahre nach Ausstellung

  • Rezept ist gelb und 3 facher Ausdruck
    • Teil I »          bleibt beim Arzt
    • Teil II »         in die Apotheke
    • Teil III »        zur Abrechnung

Äzur Kasse oder
Ä über Patient (Privat) zur Kasse

Wichtig zum BTM- Rezept:

  • Unterschrift des Arztes (persönlich & leserlich)
  • im Notfall auf normales (rosa) Rezept,

ist aber dann nur 1 Tag gültig und
das BTM- Rezept muß nachgereicht werden

  • 7 Tage nach Ausstellung darf es beliefert werden
  • Arzt darf NICHT willkürliche Menge verordnen

nur mind. 30 Tage und
mit einem A kennzeichnen

BTM- Rezept enthält:

  • Name, Vorname des Patienten
  • Anschrift des Patienten
  • Geburtsdatum des Patienten
  • Ausstellungsdatum
  • Name, Berufsbezeichnung des Arztes
  • Anschrift, Telefonnummer des Arztes
  • Medikament:    - Darreichungsform (Tabletten, Ampullen, Pflaster …)

- Gewichtsmenge pro abgeteilte Arzneiform
  z.B.    » MST 10 (zehn) mg Tbl oder
            » Durogesic 25 mg/h – Stückzahl 500 Tabletten

  1. Gebrauchsanweisung oder gemäß schriftlicher Anweisung

Vernichtung von BTM:

  • müssen unter 2 Zeugen vernichtet werden
    • gegenzeichnen 6 dokumentieren mit Datum
    • oder an die Apotheke zurück (Gegenzeichnen, Dokumentieren, Datum, Unterschrift)
Autor: K.Biesgen
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