Arzneimittellehre
Definition:
Das Arzneimittel (auch Heilmittel, Medikament, Pharmakon oder Präparat
genannt) wird zur diagnostischen Zwecken und zur Behandlung von
Krankheiten verwendet. Es wird aus natürlichen Grundstoffen
oder synthetischen und ggf. (pharmazeutisch) speziell zubereiteten
Wirksubstanzen hergestellt.
Definitionen einiger Begriffe aus der Pharmakologie:
Wirkungsstärke:
Maß für die Konzentration eines Arzneistoffes, die zur
Erreichung einer bestimmten Wirkung erforderlich ist
(Regel: Je größer die Wirkstärke, desto geringer
die Dosis)
Pharmakologie:
Lehre von den Wechselwirkungen zwischen einer Substanz und dem
Körper.
Pharmakokinetik:
Was macht der Körper mit dem Arzneistoff?
(Aufnahme und Abbau des Medikaments im Körper)
Pharmakodynamik:
Was macht der Arzneistoff mit dem Körper?
Klinische Pharmakologie:
Bereits bekannte Arzneistoffe werden am Menschen untersucht.
Toxikologie:
Lehre von den schädlichen Eigenschaften bestimmter Stoffe.
Schema, wie ein oral eingenommenes Medikament im Körper
wirkt:
1. Einnahme des Medikaments
2. Liberation (Auflösung der Wirkstoffe)
3. Adsorption (Aufnahme der Wirkstoffe ins Blut)
4. Distribution (Verteilung der Wirkstoffe in die verschiedenen
Organe)
5. Metabolisierung (Zerstörung der Wirkstoffe vor allem in
der Leber)
6. Elimination (Ausscheidung der Arzneistoffe über Leber,
Galle, Stuhl bzw. über Niere und Harn)
Das Arzneimittelgesetz (AMG)
Das Arzneimittelgesetz von 1986 gibt Auskunft über die Eigenschaften,
die Arzneimittel aufweisen müssen, um in Deutschland in Verkehr
gebracht werden zu dürfen. Das AMG gilt für Menschen
genauso wie für Tiere, wobei für Tiere die der Lebensmittelgewinnung
dienen, besondere Vorschriften gelten.
In § 1 heißt es dazu:
Arzneimittel müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit
aufweisen, was selbstverständlich für Arzneimittel für
Mensch und Tier gleichermaßen gelten muß.
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